WEG-Verwaltung
Die Verwaltung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft erfolgt nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, den Vereinbarungen der Teilungserklärung und den von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüssen.
Mit unseren Erfahrungen versuchen wir in neutraler Position, die teils sehr unterschiedlichen Interessen der einzelnen Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Wir stellen uns dieser Herausforderung.
Durchführung von Eigentümerversammlungen
Erstellen von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
WEG-Buchhaltung mit Mahn- und Klagewesen
Kommunikation mit Behörden, Versorgern und Dienstleistern
Umsetzung und Kontrolle beschlossener Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Aktives Kostenmanagement