WEG-Verwaltung

 

Die Verwaltung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft erfolgt nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, den Vereinbarungen der Teilungserklärung und den von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüssen.

Mit unseren Erfahrungen versuchen wir in neutraler Position, die teils sehr unterschiedlichen Interessen der einzelnen Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Wir stellen uns dieser Herausforderung.

Durchführung von Eigentümerversammlungen

Erstellen von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen

WEG-Buchhaltung mit Mahn- und Klagewesen

Kommunikation mit Behörden, Versorgern und Dienstleistern

Umsetzung und Kontrolle beschlossener Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Aktives Kostenmanagement

Sie haben Interesse? Kontaktieren Sie uns!

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